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Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Auteur de Verfassungsschutzbericht 2013 Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern est Digitalisierung und Migration des Landes Baden-Württemberg Ministerium für Inneres, Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart (3). Pour les autres auteurs qui s'appellent Digitalisierung und Migration des Landes Baden-Württemberg Ministerium für Inneres, Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart, voyez la page de désambigüisation.

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(Vorwort) : Sehr geehrte BürgerInnen und Bürger, es freut mich, dass ich Ihnen den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2018 deutlich früher als die Berichte in den vergangenen Jahren vorlegen kann. Der Verfassungsschutz war auch im Jahre 2018 vor eine Vielzahl herausfordernder und arbeitsintensiver Maßnahmen gestellt. Neben der eigentlichen Arbeit - der Bearbeitung des politischen Extremismus in unserem Land - musste der Verfassungsschutz eine Reihe zusätzlicher Aufgaben bewältigen. Hinweisen möchte ich insoweit vor allem auf die zahlreichen Beweisbeschlüsse des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern und die Fortsetzung der Materialsammlung zum Ausschluss der NPD aus der staatlichen Parteienfinanzierung. In allen Phänomenbereichen waren wichtige Entwicklungen zu beobachten: Obwohl die rechtsextremistische Szene im Jahr 2018 nicht an das Aktionsniveau früherer Jahre anknüpfen konnte, bleibt sie weiterhin eine zentrale Herausforderung für die Sicherheitsbehörden. Das stabile Personenpotenzial, die Propagandaaktivitäten und auch die zumindest latent hohe Gewaltbereitschaft stellen nach wie vor eine deutliche Gefahr für die innere Sicherheit dar. Hinzu kommt, dass auch die Gefahr von Terroranschlägen durch sich selbst radikalisierende Einzeltäter ohne vorherige kriminelle oder extremistische Karriere grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann, wie uns der Anschlag in Neuseeland im März 2019 erschreckend vor Augen geführt hat. Darüber hinaus hat sich der Verfassungsschutz auch weiterhin mit der Verdachtsfallbeobachtung der "Identitäten Bewegung" sowie dem sehr heterogenen Spektrum der "Reichsbürger und Selbstverwalter" als Sonderform des Extremismus zu beschäftigen. Auch wenn letztere nur zu einem kleinen Teil klassische Rechtsextremisten sind bzw. über Waffenerlaubnisse verfügen, verlangt dies die ganze Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden. Auch der gewaltorientierte Linksextremismus bereitet den Verfassungsschutzbehörden wachsende Sorgen. Das Geschehen um den G20-Gipfel in Hamburg im Jahre 2017 und den "Hambacher Forst" hat gezeigt, wie es Linksextremisten bei einem anschlussfähigen Thema gelingen kann, Teile des demokratischen Spektrums und der Zivilgesellschaft gegen Staat und Gesellschaft aufzubringen. Es bleibt dabei: Es gibt keinen "guten" Linksextremismus; für alle gilt gleichermaßen Recht und Gesetz. Der im Bereich des Linksextremismus verbreiteten Auffassung, man müsse neben und anstelle des Staates den politischen Gegner mit einer Selbstermächtigung zur Gewalt bekämpfen, weist auf eine bedenkliche Entwicklung hin und ist im Sinne eines friedlichen Zusammenlebens entschieden zu verurteilen. Die größte Herausforderung und Bedrohung für Staat und Gesellschaft in Deutschland geht nach wie vor vom Islamismus und dem islamisti-schen Terrorismus aus. Darüber darf auch die Tatsache nicht hinwegtäuschen, dass der "Islamische Staat" (IS) vordergründig militärisch besiegt ist. Die Islamisten und ihre menschenverachtende Ideologie sind nach wie vor unter uns ; die zahlreichen Rückkehrer/innen - mit deutscher Staatsangehörigkeit - werden diese Gefahren eher noch erhöhen. Das Jahr 2019 erinnert uns an bedeutende Daten deutscher Geschichte: 100 Jahre Weimarer Republik, 70 Jahre Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und 30 Jahre "Mauerfall". Vor diesem Hintergrund wollen wir uns am diesjährigen Verfassungstag, am 23. Mai 2019, anlässlich des 6. Symposiums der ostdeutschen Verfassungsschutzbehörden und Berlins in Schwerin mit einer grundsätzlichen Thematik und der Frage nach der Rolle des Verfassungsschutzes in Staat und Gesellschaft befassen: "Ist unsere Demokratie noch wehrhaft?" Das Konzept des Grundgesetzes der "Wehrhaften Demokratie" für Freiheit und Sicherheit als "Geschäftsgrundlage des Verfassungsschutzes" soll verdeutlicht und der Frage nachgegangen werden, ob und inwieweit dieser Anspruch heute gelebt wird und welchen Gefährdungen die "Wehrhafte Demokratie" ausgesetzt ist. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes danke ich herzlich für ihre engagierte Arbeit zur Gewährleistung von Freiheit und Sicherheit. (Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern)… (plus d'informations)
 
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Aficionado | Apr 5, 2020 |
(Vorwort - Lorenz Caffier - Minister für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, es freut mich, dass ich Ihnen den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2018 deutlich früher als die Berichte in den vergangenen Jahren vorlegen kann. Der Verfassungsschutz war auch im Jahre 2018 vor eine Vielzahl herausfordernder und arbeitsintensiver Maßnahmen gestellt. Neben der eigentlichen Arbeit - der Bearbeitung des politischen Extremismus in unserem Land - musste der Verfassungsschutz eine Reihe zusätzlicher Aufgaben bewältigen. Hinweisen möchte ich insoweit vor allem auf die zahlreichen Beweisbeschlüsse des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern und die Fortsetzung der Materialsammlung zum Ausschluss der NPD aus der staatlichen Parteienfinanzierung. In allen Phänomenbereichen waren wichtige Entwicklungen zu beobachten: Obwohl die rechtsextremistische Szene im Jahr 2018 nicht an das Aktionsniveau früherer Jahre anknüpfen konnte, bleibt sie weiterhin eine zentrale Herausforderung für die Sicherheitsbehörden. Das stabile Personenpotenzial, die Propagandaaktivitäten und auch die zumindest latent hohe Gewaltbereitschaft stellen nach wie vor eine deutliche Gefahr für die innere Sicherheit dar. Hinzu kommt, dass auch die Gefahr von Terroranschlägen durch sich selbst radikalisierende Einzeltäter ohne vorherige kriminelle oder extremistische Karriere grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann, wie uns der Anschlag in Neuseeland im März 2019 erscheckend vor Augen geführt hat. Darüber hinaus hat sich der Verfassungsschutz auch weiterhin mit der Verdachtsfallbeobachtung der "Identitären Bewegung" sowie dem sehr heterogenen Spektrum der "Reichsbürger und Selbstverwalter" als Sonderform des Extremismus zu beschäftigen. Auch wenn letztere nur zu einem kleinen Teil klassische Rechtsextremisten sind bzw. über Waffenerlaubnisse verfügen, verlangt dies die ganze Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden. Auch der gewaltorientierte Linksextremismus bereitet den Verfassungsschutzbehörden wachsende Sorgen. Das Geschehen um den G20-Gipfel in Hamburg im Jahre 2017 und den "Hambacher Forst" hat gezeigt, wie es Linksextremisten bei einem anschlussfähigen Thema gelingen kann, Teile des demokratischen Spektrums und der Zivilgesellschaft gegen Staat und Gesellschaft aufzubringen. Es bleibt dabei: Es gibt keinen "guten" Linksextremismus ; für alle gilt gleichermaßen Recht und Gesetz. Der im Bereich des Linksextremismus verbreiteten Auffassung, man müsse neben und anstelle des Staates den politischen Gegner mit einer Selbstermächtigung zur Gewalt bekämpfen, weist auf eine bedenkliche Entwicklung hin und ist im Sinne eines friedlichen Zusammenlebens entschieden zu verurteilen. Die größte Herausforderung und Bedrohung für Staat und Gesellschaft in Deutschland geht nach wie vor vom Islamismus und dem islamistischen Terrorismus aus. Darüber darf auch die Tatsache nicht hinwegtäuschen, dass der "Islamische Staat" (IS) vordergründig militärisch besiegt ist. Die Islamisten und ihre menschenverachtende Ideologie sind nach wie vor unter uns ; die zahlreichen Rückkehrer/innen - mit deutscher Staatsangehörigkeit - werden diese Gefahren eher noch erhöhen. Das Jahr 2019 erinnert uns an bedeutende Daten deutscher Geschichte: 100 Jahre Weimarer Republik, 70 Jahre Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und 30 Jahre "Mauerfall". Vor diesem Hintergrund wollen wir uns am diesjährigen Verfassungstag, am 23. Mai 2019, anlässlich des 6. Symposiums der ostdeutschen Verfassungsschutzbehörden und Berlins in Schwerin mit einer grundsätzlichen Thematik und der Frage nach der Rolle des Verfassungsschutzes in Staat und Gesellschaft befassen: "Ist unsere Demokratie noch wehrhaft? Das Konzept des Grundgesetzes der "Wehrhaften Demokratie" für Freiheit und Sicherheit als "Geschäftsgrundlage des Verfassungsschutzes" soll verdeutlicht und der Frage nachgegangen werden, ob und inwieweit dieser Anspruch heute gelebt wird und welchen Gefährdungen die "Wehrhafte Demokratie" ausgesetzt ist. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes danke ich herzlich für ihre engagierte Arbeit zur Gewährleistung von Freiheit und Sicherheit.… (plus d'informations)
 
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Aficionado | Nov 11, 2019 |

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