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Chargement... Das neue Recht für behinderte Beschäftigte Inklusion am Arbeitsplatz - Bundesteilhabegesetz als Herausforderung für Vertretungen, Arbeitgeber und Anwaltschaftpar Franz Josef Düwell
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Das neue Recht der Schwerbehindertenvertretung ist in Kraft. Kompliziert und verschachtelt sind die Neuregelungen angelegt. Das Bundesteilhabegesetz - BTHG mit seinen Verbesserungen fur die selbstbestimmte Lebensfuhrung tritt gestuft bis 2020 in Kraft. Die neuen Regeln fur Arbeitgeber, Arbeitnehmer und deren Vertretungen sind vorgezogen worden. Sie gelten in einer ersten Stufe bereits seit dem 30.12.2016. Die zweite Stufe beginnt am 1.1.2018. Das Handbuch verschafft den Durchblick. Es liefert der Praxis in Betrieben und Dienststellen alle notwendigen Informationen: von der erforderlichen Inklusionsvereinbarung bis zur Starkung der Rechtsstellung von SBV, Personal- und Betriebsrat. Einen Schwerpunkt der Erlauterung bildet die fur Arbeitgeber wie Arbeitnehmer besonders wichtige neue Unwirksamkeitsklausel; denn ohne ordnungsgemasse Anhorung der SBV ausgesprochene Kundigungen sind unwirksam. Auch auf alle anderen neuen Fragen gibt der Band Antwort: Was soll die "Inklusionsvereinbarung" bewirken? Welche neue Rolle spielt dabei das Integrationsamt? Wann besteht bei Umstrukturierungen ein Ubergangsmandat der SBV? Wie verbessert sich die Rechtsstellung der SBV bei Verhinderung, Heranziehung, Freistellung, Schulung und Burounterstutzung? Welches Wahlverfahren gilt fur uberortliche Wahlen? SBV-Wahlen auch fur schwerbehinderte und gleichgestellte Soldaten? Wann ist eine Anhorung ordnungsgemass? Wann ist die Kundigung unwirksam? Was andert sich bei der Feststellung des GdB, dem Nachteilsausgleich, den Merkzeichen und der Ausgleichsabgabe? Welchen Schutz haben schwerbehinderte Telearbeiter? Professor Franz Josef Duwell und Christoph Beyer geben Antworten fur die Praxis: Prof. Franz Josef Duwell fuhrte als Vorsitzender Richter am BAG in dem fur das Schwerbehindertenrecht zustandigen Senat bis zu seiner Pensionierung den Vorsitz. Er ist Mitherausgeber des Standardkommentars zum SGB IX und wird regelmassig vom Bundestag als Sachverstandiger angehort. Christoph Beyer ist Leiter des Integrationsamts beim Landschaftsverband Rheinland in Koln. Aucune description trouvée dans une bibliothèque |
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